Naturschutz

Seit mehr als 100 Jahren leistet der Schwarzwaldverein praktische Naturschutzarbeit

Es gibt heutzutage verschiedene Schutzgebiete, die durch spezielle Naturschutz-Maßnahmen vor schädlichen menschlichen Eingriffen geschützt werden sollen.

Wir unterscheiden Naturpark, Biospährengebiet und Nationalpark, welcher als “Nationalpark Nordschwarzwald” zurzeit noch in der politischen Diskussion steht.

Zum Biosphärengebiet können großräumige Landschaften mit mehr als 10.000 ha und mit einer reichen Naturausstattung erklärt werden. In Baden-Württemberg gibt es bisher nur das Biosphärengebiet “Schwäbische Alb”. Ein weiteres im Südschwarzwald (Wiesental, Hotzenwald, Feldberggebiet) ist in Vorbereitung. Biosphärengebiete sind Modellregionen mit einer hohen landschaftlichen Qualität, in denen modellartig gezeigt werden soll, wie das Wirtschaften des Menschen, die Besiedlung und ein angepasster Tourismus gemeinsam mit Natur und Umwelt zukunftsweisend und nachhaltig gestaltet und entwickelt werden können.

Die Naturparke sind einheitliche, zu entwickelnde und zu pflegende, großräumige Gebiete, die auf der überwiegenden Fläche die Qualität eines Landschaftsschutzgebiets (oder Naturschutzgebiets) besitzen. Sie sollen eine große Arten- und Biotopvielfalt und eine durch vielfältige Nutzungen geprägte Landschaft aufweisen. Auf ihrem Gebiet wird eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt. Sie sind besonders wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen (schöne, harmonische Kulturlandschaften usw.) für die Erholung und für nachhaltigen Tourismus geeignet. In Baden-Württemberg gibt es derzeit 7 Naturparke, der gesamte Schwarzwald liegt im Bereich der Naturparke “Südschwarzwald” und “Schwarzwald Mitte/Nord”.

Gesetzliche Regelungen zu den Schutzkategorien findet man in dem Bundesnaturschutzgesetz § 24 (Nationalparke, Nationale Naturmonumente), im Landesnaturschutzgesetz § 28 (Biosphärengebiete) und im Landesnaturschutzgesetz § 30 (Naturparke).

Zur Zeit haben wir keinen Naturschutzwart in unseren Reihen