Vorankündigung
Wanderordnung - Haftungsausschluss
Die Teilnahme an den Wanderungen erfolgt für Mitglieder und Gäste auf eigene Gefahr und Risiko.
Jeder Wanderteilnehmer ist für sein persönliches Tun und Lassen selbst verantwortlich. Die Wanderteilnehmer sind dazu verpflichtet, den Wanderführer zu informieren, wenn sie sich aus der Wandergruppe entfernen, die Wanderung abkürzen, oder abbrechen wollen.
Es obliegt den Wanderteilnehmern, ihre Wanderausrüstung der angesetzten Wanderung anzupassen.
Die Ortsgruppen des Schwarzwaldvereins treten bei allen Wanderungen und Veranstaltungen nur als Vermittler der bei der Veranstaltung oder Wanderung in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmen und Gaststätten auf. Der Schwarzwaldverein übernimmt daher keine Haftung bei Verlusten oder sonstigen, nicht auf sein Verschulden zurückzuführenden Ereignissen. Die Haftung der mit der Leistung beauftragten Unternehmn und Personen bleibt unberührt.
Änderungen bei der Durchführung und dem Verlauf der Wanderungen bleiben vorbehalten.
Unsere diesjährige Generalversammlung findet am
Freitag, 22. März 2024 im Gasthaus „Linde“ in Tennenbronn statt
Beginn ist um 20.00 Uhr
Hierzu laden wir alle Mitglieder herzlich ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Totenehrung
- Bericht des Vorstandes
- Bericht des Kassenwarts
- Bericht des Kassenprüfers
- Bericht der Schriftführerin
- Bericht des Wanderwarts
- Bericht des Wegewarts
- Diskussion zu den Berichten
- Entlastung der Vorstandschaft
- Beschlussfassung über eingegangene Anträge
- Satzungsänderung
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge ab 2024
- Ehrungen
- Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens 18.03.2024 schriftlich beim
1. Vorstand eingereicht werden.
Die Vorstandschaft